Wednesday, 28. october 2009 3 28 /10 /Okt. /2009 21:08
Prof. Dr. Manfred Kappeler (1)

In den fünfziger bis siebziger Jahren war die Heimerziehung/Fürsorgeerzieung das wichtigste Teilsystem der Kinder- und Jugendhilfe und zugleich sein Schluss-Stein, von dem her das ganze sogenannte „Vor-Feld“ bestimmt wurde.
Das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in diesem System zugefügt wurde, ist nicht nur die Schuld einzelner Menschen. Diese Schuld betrifft die Vergangenheit der Bundesrepublik insgesamt, einen großen Abschnitt ihrer Geschichte. Sie verdunkelt die nachfolgende Gegenwart und macht Vergangenheitsschuld zu einem generationenübergreifenden Thema in der Sozialen Arbeit.[1]

Der juristische Schuldbegriff bezieht sich „auf Handlungen und Unterlassungen, die im Widerspruch zu Normen des geltenden Rechts stehen“, der alltägliche Begriff der Schuld bezieht sich auf die Verletzung anderer Normen, „Normen der Religion, der Moral, des Takts, der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Beide Male wird an das eigene Verhalten eines Einzelnen angeknüpft und für den Schuldvorwurf vorausgesetzt, dass der Einzelne sich normwidrig verhalten hat, obwohl er zu normgemäßem Verhalten fähig war.“ (Schlink 2002, 12).

Die Behauptung, die TäterInnen seien „Kinder ihrer Zeit“, sie handelten in Übereinstimmung mit den „gängigen Vorstellungen von Erziehung und mit dem vorherrschenden Bild von schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen“, sie hätten in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung nur die Erziehung praktiziert, die auch außerhalb der Einrichtungen in der Gesellschaft „üblich“ gewesen sei, bezweckt eine Generalamnestie, die das „System“ entlasten soll. Es kann nachgewiesen werden, dass es zu allen Zeiten, besonders aber in der Deutschen Nachkriegsgeschichte, eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden gegeben hat. Es gab zu jedem einzelnen Kritikpunkt Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge und es gab alternative Praxis, bis hin zu als Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung konzipierten Heimen. Die wissenschaftlich-fachliche Kritik und die alternative Praxis als praktische Kritik können dokumentiert werden. Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs-Behörde“ waren gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen. Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe in der Heim- und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, waren verpflichtet, die Jugendlichen anzuhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation zu schaffen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche „normwidrig“ verhalten. Sie sind schuldig geworden, weil sie zu „normgemäßem Verhalten“, zu dem sie das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards verpflichteten.

Gegen das ihnen in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten, also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, Widerstand geleistet. Die Zeugnisse dieses Widerstands, diese Kritik an einer menschenfeindlichen „Schwarzen Pädagogik“ in Einrichtungen der Jugendhilfe“ müssen gesammelt und dokumentiert werden. Sie sind ein authentischer Beleg für das Unrechtssystem, für die Stimme der Opfer, die in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit hätte gehört werden können, aber nicht gehört wurde. An diesem Punkt geht es um gesellschaftliche, historische Schuld, die analysiert werden muss. Es geht um die Offenlegung der Ideologien, Strukturen und Interessen, die dieses System produzierten und aufrecht erhielten und es geht darum, aus dieser Analyse für Theorie und Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen:
a) Bezogen auf die moralische und materielle „Wieder-Gut-Machung“ in der Form von vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid und materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen, zum Beispiel bei der Höhe der Rente.
b) Bezogen auf die aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung, Boot-Camps, jugendliche Intensivtäter, Änderungen des Jugendstrafrechts, Lob der Disziplin etc.

Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Verantwortlichen für das „System der Totalen Institutionen“ und alle, die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben, obwohl sie dazu fähig waren. Die Grundlage für ihre Schuld ist die Norm: Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren, sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten. Das hat nichts mit „Kollektivschuld“ zu tun (vgl. Schlink a.a.O.)

Prof. Dr. M. Kappeler (2 )
Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeindliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.
Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können: Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden.

Prof. Dr. M. Kappeler ( 3 )
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.

Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative. „Die Netze der Schuld“, schreibt Bernhard Schlink, „zu denen sich Handlungen derart verflechten, reichen weit. In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter, sondern jeder, der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrecht erhält. Gerade dieser Zusammenhang zeigt, dass sich der Schuldbegriff nicht nur an den Normen des geltenden Rechts, sondern auch an anderen Normen anknüpft.“ (Schlink 2002) An den schon erwähnten Normen der Religion und der Moral, des Takts und der Sitte sowie des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Jede einzelne dieser Normen ist von den öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe massiv und dauerhaft in der Heimerziehung der fünfziger bis siebziger Jahre verletzt worden. Die weitgehend kritiklose Solidarität zwischen öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe im Falle der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung richtete sich faktisch gegen Kinder und Jugendliche. Sie war selbst eine Norm, die dieses Verhältnis jahrzehntelang stabilisierte. Sie wurde kontrafaktisch und lernunwillig von den Verantwortlichen durchgehalten und konnte und kann nur durch massiven politischen Druck von außen (Heimkampagne in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren und gegenwärtig die Initiative der Ehemaligen mit breiter Medienunterstützung) aufgebrochen werden. Weil das so war, muss die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung auch beiden, öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen, zugerechnet werden. Diese Zurechnung resultiert nicht aus einer besonderen Moral. „Es sind die Regeln, nach denen Kommunikation und Interaktion funktionieren. Wenn Aufrechterhaltung und Herstellung von Solidarität nicht Aufrechterhaltung und Herstellung von Verantwortungsgemeinschaft, von Gemeinschaft des Tragens von Folgen und Vorwürfen ist, dann ist sie nichts.“ (Schlink 2002) Die in der Vergangenheit praktizierte unkritische Solidarität wirkt auch in der Gegenwart. Das Nicht-Verurteilen, Nicht-Lossagen, die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld. Das Nicht-Lossagen, verstrickt in alte und fremde Schuld, und zwar so, dass es neue, eigene Schuld erzeugt. Ein Beispiel dafür ist ein Papier des „Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem September 2006, in dem für den Bereich der Katholischen Jugendhilfe „Sprachregelungen“ formuliert sind. Bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit heißt es da: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in alle Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. (…) Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“ Zum Umgang mit der eigenen Vergangenheitsschuld heißt es in diesem Papier: „Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.“ Zu der erwarteten Frage „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?“ wird empfohlen zu antworten, „dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“

Prof. Dr. M. Kappeler ( 4 )
In solchen Formulierungen, die auch von Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland und von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz zu hören sind, wird die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten. Bei den kirchlichen Organisationen wiegt das besonders schwer, denn sie haben in allen nachzulesenden Begründungen für ihre Dominanz in der öffentlichen Erziehung behauptet, dass gerade sie den besonderen auf Wertschätzung und Liebe gegründeten Werten des Christentums verpflichtet sind und sich darum besser als weltanschaulich neutrale Träger für die Erziehung vernachlässigter Kinder und Jugendliche eignen würden. In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld, Schuldbekenntnis, Demut und Buße von allergrößter Bedeutung. Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur. Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst.
Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht durch eigene Taten schuldig geworden sind, müssen sich dennoch mit der Vergangenheitsschuld des Systems, das sie heute noch repräsentieren, auseinander setzen. Sie laden eigene Schuld auf sich, wenn sie auf den Vorwurf nicht dadurch antworten, dass sie sich von der fremden Schuld lossagen. Für diese Form der Verstrickung in Schuld gibt es in Deutschland ein Beispiel von historischer und epochaler Bedeutung: Dass die Deutschen, die vor 1945 nicht Täter und Beteiligte waren, indem sie sich danach von den Tätern und Beteiligten nicht losgesagt haben, zu Schuldigen wurden. Dass die Deutschen sich nicht oder nur halbherzig vom NS-System losgesagt haben, unterliege keinem historischen Zweifel mehr, schreibt Bernhard Schlink. Diese Tatsache hat im Umgang mit den Opfern der NS-Verbrechen in der Deutschen Nachkriegsgeschichte verheerende Folgen für die Opfer und für die politische Kultur in Deutschland gehabt. Ich will betonen, dass es mir bei diesem Vergleich nicht um die faktische Identität von NS-Jugendhilfe und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland geht, sondern um die strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern. Und noch ein Faktum ist hier von großer Bedeutung: Wir wissen, dass die Leiden, die Erfahrungen, die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen. „Oft sind sie auf ähnlich hilflose und verzweifelte Weise vom Leiden ihrer Eltern gezeichnet. Dass die Leiden der Opfer über zwei Generationen weiter wirken, ist ein weiterer Grund, der es verbietet, den so sehr gewünschten Schluss-Strich unter eine Geschichte der Vergangenheit zu setzen. Sie bleibt, ob wir das nun anerkennen oder nicht, eine Geschichte der Gegenwart.“ (Schlink 2002) Bezogen auf die NS-Täter trifft diese Verstrickung in Vergangenheitsschuld auch auf deren Kinder und Enkelkinder zu, die, so Schlink, ein schweres Erbe zu verarbeiten haben. Ob es auch Kinder und Enkelkinder von Jugendhilfe-TäterInnen gibt, weiß ich nicht. Wenn wir im übertragenen Sinne als solche, die Frauen und Männer des beruflichen Nachwuchses in der Jugendhilfe annehmen, haben wir Älteren meines Erachtens ihnen gegenüber zumindest eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte, für die wir selbst noch Zeitzeugen sind, in denen wir auf die eine oder andere Weise Akteure waren. Diese Verantwortung haben auch diejenigen, die, obwohl sie Nachgeborene sind, heute leitende Funktionen in den Organisationen haben, zu deren historischer Kontinuität auch das Unrecht an den Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Fürsorgeerziehung der Jahrzehnte nach 1945 bis in die siebziger Jahre gehört. Die Kinder und Jugendlichen, die in jenen Jahrzehnten in der Heim- und Fürsorgeerziehung leben mussten, sind heute überwiegend im Alter zwischen fünfzig und siebzig Jahren. Sie fordern mit Recht eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, die auch die Geschichte der Jugendhilfe ist, und einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung. Die Kinder- und Jugendhilfe heute sollte auf allen Ebenen und mit allen ihren Funktionsträgern sich dieser Vergangenheitsschuld und den aus ihr resultierenden Forderungen ohne Vorbehalte stellen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten

 

Prof. Dr. M. Kappeler ( 5 )
Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.
Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeindliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.
Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können: Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.

von Helmut
Kommentar hinzufügen - Kommentare (0)ansehen
Wednesday, 28. october 2009 3 28 /10 /Okt. /2009 20:55

Verfahrensvorschläge zum Umgang mit den derzeit diskutierten  Vorkommnissen in Kinderheimen in der Nachkriegszeit in Deutschland

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat aufgrund einer Vielzahl von Vorkommnissen der Kindesmißhandlung und des Kindesmißbrauchs in den deutschen Kinderheimen der Nachkriegszeit die Einrichtung eines Runden Tisches empfohlen, der diesen Vorkommnissen auf den Grund gehen und überlegen soll, wie mit den Forderungen der betroffenen Personen zu verfahren werden ist. Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger sowohl des Dritten Reichs, wie auch der DDR ist, liegen auch die dort zu verortenden Vorkommnisse in ihrer rechtlichen Verantwortung, auch wenn es zur Zeit um die Probleme aus der bundesrepublikanischen Vergangenheit geht.

Das Aufgabenspektrum ist umfassend und kann wie folgt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargestellt werden.

1. Recherche

Eine gründliche systematische Erforschung der Lage von Heimen und Heimkindern im fraglichen Zeitraum nach wissenschaftlichen Standards wäre wünschenswert. Doch dies erscheint angesichts des Zeit- und Ressourcenaufwandes wenig hilfreich und muß der historischen Forschung mit pädagogischer, sozialer und organisationstheoretischer Thematik überlassen bleiben.

Als pragmatischer Ansatz bietet sich an, von den vorliegenden Problemmeldungen auszugehen, die allerdings ergänzt werden müßten durch die Suche nach weiteren Betroffenenberichten (positive wie negative).

Schaffung von Meldestellen (Personen!), denen Heimkinder Vertrauen entgegen bringen
Aufrufe an ehemalige Heimkinder in Medien und Internet
Suggestionsfreie kompetente Hilfestellung bei der Erstellung der Berichte
Suggestionsfreie kompetente Befragung der Betroffenen (Tiefeninterviews)
Ermutigung und Angebot therapeutischer Begleitung bei der Berichterstellung und dem „outing“

Verwendung der bei den verschiedenen Heimkindervereinen bereits gesammelten Berichte
Die so gesammelten Daten sind mit vorhandenen Zahlen aus Akten und Statistik zu ergänzen und zu sortieren nach Heimpersonal, Heimen, Heimträgern und Jugendamtsbezirken, um eventuelle Problem-Muster erkennen zu können.

Schwierigkeiten: Eine vermutlich hohe Anzahl von Heimkindern hat keinen Internetanschluß. Manche haben Deutschland den Rücken gekehrt und sind im Ausland schwer zu erreichen. Viele leiden zudem unter PTSD und sind kaum in der Lage, ohne Gefahr von Retraumatisierung über die damaligen Erlebnisse zu sprechen. Manchmal sind diese auch regelrecht verschüttet. Insofern müssen Lösungen auch für mögliche „Nachzügler“ offen gehalten werden.

2. Bewertung des Materials

Berichte der Betroffenen werden nach den Kriterien der Glaubwürdigkeitsuntersuchung und den Methoden der forensischen Psychologie unter Heranziehung anderer Heimkinderberichte aus demselben Heim und demselben Zeitraum bewertet.

Auch die Akten sind nach diesen Methoden auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.

Die aus den Fällen sich darstellende Art der Pädagogik scheint nach den bereits vorliegenden Berichten als „Schwarze Pädagogik“ klassifiziert werden zu können. Sie ist im Kontext der damals

[ auf Din A4 Papier präsentiert, Seite 2 ]

gültigen Rechtsordnung (Menschenrechte, GG, StGB, JWG) und der damals bekannten fachlichpädagogischen Erkenntnisse (Pädagogik, Entwicklungspsychologie) zu bewerten.

Soweit es sich um kirchlich geführte Heime handelt, wären auch die damals anerkannten christlich-ethischen Normen für den Umgang mit Menschen heranzuziehen.

Unter dem begründeten Verdacht, daß es in einer Anzahl von Heimen (in [fast] allen?) zu gravierendem Fehlverhalten durch das Heimpersonal gekommen ist, ergeben sich folgende Problembereiche:

2.1 Feststellung der Art des Fehlverhaltens
Mißhandlung (körperlich und/oder seelisch)
Mißbrauch (sexuell und/oder Ausbeutung der Arbeitskraft (Zwangsarbeit?) ohne Entlohnung und ohne Entrichtung von Sozialabgaben)
Fehlende dem jeweiligen Kind angemessene Förderung (Schule, Lehre, Beruf)

2.2 Feststellung der Folgen des Fehlverhaltens

Biographische Fehlentwicklungen als Folge der Behandlung im Heim (Beruf, Armut, fehlende Rentenzeiten)
Körperliche Folgeschäden (z.B. Arbeitsunfälle, nicht behandelte Fehlentwicklungen)
Seelische Folgeschäden (Traumatisierung mit PTSD, Depressionen, lebenslanges Schamverhalten wegen der im Heim verbrachten/erlittenen Zeit)

2.3 Feststellung der Verantwortlichkeit

Der Staat (das jeweilige Jugendamt) hat in Wahrnehmung des Wächteramtes wegen elterlicher pädagogischer Inkompetenz auf Antrag der Eltern oder von Amts wegen selber pädagogische, dem Kindeswohl verpflichtete Aufgaben übernommen und Kinder in Heime eingewiesen. Damit tragen die staatlichen Stellen die erste Verantwortung, sei es für die von ihnen selbst geführten Heime, sei es für die ausgesuchten Partner der Jugendhilfe, hier in der Regel kirchliche Heime und deren Träger. Aus dieser Funktion des Staates ist eine Gewährleistung für die Qualität der getroffenen Maßnahmen abzuleiten. Er war verantwortlich für sein eigenes Personal und für die Überwachung der Jugendhilfe-Einrichtungen (vorbeugend: Ausbildungsanforderungen; begleitend: Fachaufsicht und Erfolgskontrolle).

Wenn auch nicht anzunehmen ist, daß Mißhandlungen, um dies als Oberbegriff zu nehmen, zu den angeordneten Handlungsmustern gehörten, so wäre auch eine durchgängig mangelhafte Ausübung der Fachaufsicht als systeminhärent zu bewerten, denn die Wächterfunktion des Staates wäre, wenn die Befunde entsprechend ausfallen, bereits mit der Heimeinweisung an ihr Ende gelangt. Dies wäre eine systematische Mißachtung des im Grundgesetz formulierten Vorbehalts, nachdem der Staat bei Gefährdung des Kindeswohl in das elterliche Erziehungsrecht einzugreifen hat. Denn dieser Vorbehalt setzt voraus, daß der Staat die Kindeswohlgefährdung mit angemessenen Mitteln erfolgreich abwendet.

Inwieweit der Staat sich im Nachhinein für Mißhandlungen bei den zuständigen Heimen, Heimträgern oder deren Personal per Regreß schadlos hält, ist seine Angelegenheit.

3. Kompensationsmaßnahmen (soweit die Vorwürfe bestätigt werden)

3.1 Formelle öffentliche Anerkennung des Unrechts und Offenlegung der Verantwortlichkeiten der damaligen Personen und Institutionen, sowie ihrer Rechtsnachfolger

3.2 Äquivalenzzahlungen für entgangene Rentenansprüche
Schaffung eines Fonds für Äquivalenzzahlungen für entgangene Rentenansprüche, wenn im Heim Arbeitseinsätze geleistet wurden, die über das Ausmaß von leichter Mithilfe im Haushalt hinaus

[ auf Din A4 Papier präsentiert, Seite 3 ]

gingen und dafür keine Sozialabgaben geleistet wurden; also in Fällen regelrechter Wertschöpfung zugunsten des Heimes, des Heimträgers und/oder der auftraggebenden Firmen.

Hier müssen Anträge pauschal, ohne Einzelfallprüfung, positiv beschieden werden können, soweit ermittelt wird, daß Jugendliche in diesem Heim in dieser Weise eingesetzt wurden.

Der Fonds ist von den Nutznießern der damals geleisteten Arbeit bzw. ihren Rechtsnachfolgern angemessen zu finanzieren und, wenn Nachzügler sich melden, nachzufinanzieren.

3.2 Schmerzensgelder

Es ist ein Schmerzensgeldfonds zu bilden, finanziert durch die damals zuständigen staatlichen Stellen und die Heime/Heimträger. Sie müssen unabhängig von persönlich zuzuordnender Schuld zivilrechtlich für ihr Personal eintreten, auch wenn die Gesetzeslage dies nicht hergeben sollte (Beispiel: Zwangsarbeiterfonds)

Glaubhaft belegte Einzelfälle müssen als Anerkennung des Leidens und seiner Folgen eine finanzielle Kompensation erhalten. Hier ist der Rechtsrahmen der in Schmerzensgeldfragen wenig angemessenen deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung regelmäßig voll nach oben auszuschöpfen.

Soweit belegt ist, daß im jeweiligen Heim in mehreren glaubhaften Einzelfällen Menschenrechtsverletzungen vorkamen, müssen alle einschlägigen Anträge ehemaliger Heimkinder positiv beschieden werden (Beweislastumkehr).

3.3 Therapiefonds

Therapiekosten für heimaufenthaltbedingte Schäden an Leib und Seele (Personenkreis: Schmerzensgeldberechtigte) sind in vollem Umfang im Rahmen der ortsüblichen Liquidationshöhe zu erstatten.

Dafür ist ein Therapiefonds einzurichten, der von den unter Schmerzensgelder genannten Einrichtungen zu speisen und bei Bedarf aufzustocken ist.

4. Prophylaxe

4.1 Die ehemaligen Heimkinder kommen in das Alter, in dem mit einer erforderlichen Umsiedelung in ein Alters- oder Pflegeheim zu rechnen ist. Dies beinhaltet die Gefahr von Retraumatisierung durch für Außenstehende nicht erkennbare Trigger. Solche Übergänge müssen bei Bedarf therapeutisch begleitet werden und das Personal der Einrichtungen ist besonders zu schulen im Umgang mit traumatisierten oder sonstwie biographisch belasteten Personen (was auch unabhängig von der Heimkinderfrage begrüßenswert sein dürfte).

4.2 Zur Prophylaxe gehört auch, daß Kinder wie auch pädagogisches Personal (Heime, Schulen u.ä.) über Kindeswohl und Kinderrechte regelmäßig alters- und situationsangemessen zu informieren sind. Dies sollte jeweils durch externe Personen geschehen, die zugleich als Ansprechpartner für Probleme fungieren können.

4.3 Es gibt auch heutzutage Jugendhilfe-Maßnahmen (Erlebnispädagogik, Auslandsaufenthalte), bei denen, sicher auch aus guten pädagogischen Gründen, wertschöpfende Arbeit geleistet wird. Hier muß ein entsprechendes, strafbewehrtes Gesetz dafür sorgen, daß für die Leistung zumindest Sozialabgaben in voller Höhe entrichtet werden und möglichst der Lohn für die geleistete Arbeit der Jugendlichen angespart wird für ihre spätere persönliche Verwendung. Ein solches Gesetz würde immerhin dafür sorgen, daß das Problem von Rentenlücken, verursacht durch pädagogische Maßnahmen, sich nicht wiederholt.

Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll,

von Helmut
Kommentar hinzufügen - Kommentare (0)ansehen
Sunday, 26. april 2009 7 26 /04 /Apr. /2009 20:26

Ich bin 1942 in Schlesien geboren  und wir wurden 1945 von den Polen aus diesem Land vertrieben. Mit meiner Mutter und meinem 2 Jahre älteren Bruder kamen wir nach West- Deutschland in ein klitzekleines Nest im Siegerland. Genau das hätte nicht passieren dürfen. Es wäre für uns alle besser gewesen, wenn wir in eine größere Stadt gekommen wären, aber es war nicht anders, nun saßen wir in dem klitzekleinen Nest, wo man uns nicht verstehen konnte, oder wollte, jedenfalls die Siegerländer sind so, wenn die einen nicht verstehen wollten, dann verstanden die einen nicht.
In der Nachkriegszeit, lag viel gefährliches Material in den Wäldern herum, es konnte auch Lebensgefährlich sein. Ich war gerade 4 Jahre alt, aber ein aufgewecktes Bürschchen. Bei uns, ganz in der Nähe war ein Wald. Ich schnappte mir einen Spaten, ging Richtung Wald, weil ich mir da eine 'Bude' bauen wollte. Ich dachte noch daran, womöglich eine 'Baumhütte' zu bauen, aber soweit kam es nicht denn ich sah etwas blinken, etwas helles von Metall. Es war Gewehrmunition. Ich konnte kaum auf meinen ( dürren ) Beinen stehen, aber ich hatte Vernichtungs-Material der Menschen in der Hand. Irgend ein Tier hatte das Verpackungsmaterial ( Oel, Papier ) aufgegraben, und nun lag das Zeug zum Aufsammeln herum. Ich nahm mir eine Patrone und ging zum Bach; dort war eine Brücke und auf beiden Seiten, ein Geländer. Das Metall Geländer hatte überall Löcher und das Projektil der Patrone passte genau in diese Löcher. Ich gleich probiert, wie ich das Projektil von der Patrone entfernen konnte, ohne daß diese knallte?! Das ging prima, das Projektil in eins der Löcher stecken, die Patrone etwas nach unten drücken, ein wenig die Patrone umdrehen, wieder etwas Druck und schon fiel das Projektil aus der Patrone heraus! So einfach ging das, aber ich war erst 4 Jahre alt und ich mußte gewaltig aufpassen, daß ich keinen Fehler machte. Ich holte erst einmal noch etwa 40 Patronen, um die auch zu köpfen. Projektil in das Metall Geländer, etwas Druck nach unten, dann die Patrone ein wenig drehen und wieder etwas Druck, danach fiel das Projektil aus der Patrone, was übrig blieb, war die Patrone mit Pulver, und das Pulver schüttete ich auf ein Häufchen und zündete es an. PFFF machte es, eine kleine Stichflamme und das war es auch schon.


Ich hatte mir schon Gedanken gemacht, was ich mit den Projektilen machen wollte. Also untersuchte ich erst einmal den (Inhalt ), es gab welche mit Metall  und  mit Blei drin und das waren die, die ich brauchte. Das Blei konnte man im  Ofen ausschmelzen und übrig blieb dann die Metallspitze, worin sich nichts mehr befand. Das genau war mein Plan, denn ich wollte diese Spitzen auf meine Pfeile setzen. Nun brauchte ich noch einen Bogen. Es gab dort Haselnußsträucher und für ein aufgewecktes Bürschchen wie mich, war es einfach einen Bogen zu machen! Ich hatte nun Pfeile und Bogen genau wie Robin Hood, allerdings zu der Zeit hatte ich den Namen noch nie gehört. Da sich bei mir etwas meldete, was ich immer hatte, nämlich Hunger ging ich nach Hause zu meiner Mutter und aß eine Stulle mit Zucker, etwas anderes gab es damals noch nicht.

von Helmut
Kommentar hinzufügen - Kommentare (1)ansehen
Sunday, 26. april 2009 7 26 /04 /Apr. /2009 20:21

 

Man wird etwas älter und wird plötzlich 'eingeschult', an sich ja was ganz normales, so auch bei uns. Wir hatten einen alten Lehrer, der hustete andauernd, und riß das Fenster auf, das Dumme war nur, wir saßen da in kurzer Hose und kurzem Hemd ohne Ärmel, und der riß das Fenster auf. Irgendwann wurde es Sommer und wieder warm, der Lehrer konnte so oft er wollte, das Fenster aufreißen, es war sowieso warm. Auf einmal wurde der Lehrer Eigelb naja, er hieß eigentlich Weigel aber da Eigelb so gut passte, haben wir ihm Eigelb verpasst. Also der Lehrer wurde auf einmal krank, und wir bekamen eine Lehrerin, Au weia.
Also das war aber eine Tante, die schlug uns andauernd mit dem Holzlineal auf die Finger oder was Ihr gerade einfiel. Aber wir hatten Glück, denn wir bekamen eine junge, ganz neue Lehrerin. Die war so richtig in Ordnung, mit der fuhren wir überall hin wo was los war. Aber leider war das Schuljahr bald zu Ende und wir mußten in eine andere Schule, das war die fünfte Klasse. Wieder ein alter Lehrer und der Kerl stank aus dem Mund, egal wie ich meinen Kopf auch drehte, der Gestank von seinen Zähnen verfolgte mich. Er muß wohl meine Abneigung Ihm gegenüber bemerkt haben, denn er zog mir bei jeder Kleinigkeit die Ohren lang, und erzählte mir was von 'Dir' werde ich schon helfen mit seinen Zähnen genau vor meinem Gesicht, furchtbar. Inzwischen wußte der auch, daß ich keinen Vater mehr hatte, und also, konnte er ja auch seinen Rohrstock an mir ausprobieren. Dazu brauchte er aber einen Grund und den fand er!

Wir bekamen einen Handball und durften in der Pause damit spielen. Die Lehrer gingen an der rechten Seite immer auf und ab, und wenn sie 'auf' gingen dann konnten sie uns nicht sehen, und wir bolzten mit dem Ball, also mit dem Fuß, nicht mit den Händen, aber da es ein Handball war , hörte ich eine Stimme -Helmut- "Du sollst nicht mit dem Fuß"- "außerdem gibt es hier auch Fenster"! Na klar, solange der Lehrer sichtbar war, waren wir das auch, aber sobald der wieder 'auf' war, ging das gebolze wieder los. Wieder erwischte er uns, aber dieses mal hatte ich gerade nicht gebolzt, aber er rief  "Helmut was habe ich gerade gesagt? Nach der Pause bei mir melden." Die Pause war um, und wir wieder in die Klasse, ich sagte: Herr Lehrer, ich soll mich bei Ihnen melden, aber ich habe nicht gebolzt. Was, schrie der Lehrer, auch noch lügen, sofort in die andere Klasse und den Rohrstock holen. Ich ahnte schlimmes, schlich in die andere Klasse, klopfte an die Tür, ging hinein und sagte: "Schönen Gruß von Herrn Lehrer Krampe, und ich soll den Rohrstock holen." Der Lehrer Bohne war eigentlich in Ordnung, aber er gab mir 'wohlwissend den Rohrstock.
Ich ging zurück in die Klasse und gab dem Lehrer Krampe den Rohrstock. Der nahm erst mein Ohr, zog es in die Länge und massierte dabei mein Ohrläppchen, und wieder kam er mit seinem Gesicht so nahe, daß ich seine Zähne roch. Ich drehte mich angewidert weg und der Lehrer sagte: Wirst Du dich wohl bücken, also bückte ich mich Klatsch der erste Schlag ich fuhr in die Höhe, er packte mich im Genick und Klatsch, klatsch, schlug er weiter. Ich dachte nur, das hast Du nicht umsonst getan. Am nächsten Morgen ging ich nicht in die Schule, meine Großmutter schrieb mir eine Endschuldigung, daß ich krank wäre, und so konnte er mir nichts. Inzwischen war es beinahe Sommer, die Sonne schien und wir hatten einen Weiher im Wald, da ging jeder schwimmen im Sommer und ich dachte, ich gucke mal ob man schon Schwimmen kann? Einige Leute waren schon am Schwimmen, also ging ich auch ins Wasser, danach holte ich Holz und machte mir ein Feuer um mich zu wärmen. Soweit war alles in Ordnung, aber ich mußte ja wieder in die Schule. Am nächsten Tag ging ich wieder in die Schule, der Ball war auch noch da und jeder bolzte. Ich höre jetzt noch seine Stimme: Helmut, wie oft habe ich dir gesagt nicht mit den Füßen, es ist ein Handball, nach der Pause bei mir melden. 

von Helmut
Kommentar hinzufügen - Kommentare (2)ansehen
Sunday, 26. april 2009 7 26 /04 /Apr. /2009 19:43

Institution: Bethel

Größte diakonische Einrichtung in Europa, Bielefelds

 2. größter   Arbeitgeber mit 10.000 Arbeitnehmern

     gehört zu den VBA Bethel


Teilanstalten Eckardtsheim Freistatt  Homborn, im rechtlichen Verbund die Hoffnungstaler Anstalten Lobetal, Krankenanstalten Gilead GmhH,Krankenhaus MaraGmbH.

Die Anstalt besteht aus 24 Handwerks-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben (Bäckerei, Blumenladen, Brockensammlung, Buchhandlung, Elektrotechnische Werkstatt, Fleischerei, Forstwirtschaft, Fuhrgeschäft, Gärtnerei, Gas- und Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Kfz-Werkstatt, Maler- und Maurergeschäft, Schlosserei mit Posaunenwerkstatt, orthopädische Schuhmacherei, Tiefbaubetrieb, Tischlerei, Wäscherei, Zimmerei, Läden und zusätzlich in
in Eckardtsheim: Malergeschäft, Schneiderei, Kaufhaus Tamar, Werkhof.

   3. Heimstationen von 1955-1962

 
1955 im Alter von 13 Jahren kam ich nach Loher -Nocken

von dort aus 1957 - 1959 zum Buchenhof bei Schweicheln  Kr. Herford
                                                                                                                                                                                                                                                               1960 nach Benninghausen Kr.Lippstadt, ein Arbeitshaus;

von 1961 - 1962 nach Freistatt-Moorlager"Deckertau"


Buchenhof bei Schweicheln 1957-1959

 

 

 

Vor dem Kriege Pädagogik im heutigen Sinne gab es nicht. Die Kinder und Jugendlichen wurden in erster Linie beaufsichtigt und verwahrt. Das Leben auf den Höfen kreiste um die beiden Pole des Gebets und der Arbeit. Beten und Arbeiten sollten die Kinder und Jugendlichen zu tugendsamen und arbeitsamen Gliedern der Gesellschaft erziehen.

Buchenhof

Von 1957 bis 1959 war ich auf dem Buchenhof, falls Ihr es noch nicht wusstet, und nicht nur dort
!

Auf dem Buchenhof arbeiteten die Jungen in den rundum befindlichen Fabriken, sie mußten  ja Geld verdienen!

Nach dem Krieg bemühte sich die Heimleitung - jetzt Bellingrodt jun. - ideologischen Ballast abzuwerfen und den autoritären Geist der NS-Zeit zugunsten einer  individualistischen Erziehung zu überwinden.- Hier gehört die Zeit von 1957 bis 1959 hinein - davon allerdings lese ich hier nichts. In dieser Zeit mußten wir in den Fabriken arbeiten. Schließlich war ich dort und habe außerdem beim "ausschachten" der "Hütte" für Bruder Schimmelpfennig geholfen, der damals heiratete.

Noch individueller gestaltete sich die Wohnform in den 1959 fertig gestellten Gruppenhäusern des 'Buchenhofes': 15 Jungen bewohnten ein Haus, jeweils 4 ein Schlafzimmer, für alle zusammen standen mehrere Räume zur Verfügung.


In den 60er Jahren wurde der Homberghof von Grund auf umgestaltet. 'Eins davon war ich'.
Aber ihr habt vergessen, wer Euch das Geld für diese Häuser erarbeitet hat! Das waren nämlich wir, die Kinder von Schweicheln, wir haben in den Fabriken rundum gearbeitet, und Euch das Geld ( von dem wir nie etwas sahen ) besorgt, mit unserer Arbeitskraft. Das habt Ihr aber nirgendwo hier vermerkt! ! ! Aber ich sage Euch: Ich bringe das an den Tag! Wartet nur ein Weilchen, dann kommt es an das Licht! Die Fahrradfabrik, Kühlkistenfabrik, Möbelfabrik
über die  Straße,                                                                                                            
 
von Helmut
Kommentar hinzufügen - Kommentare (1)ansehen

Über diesen Blog

Blog erstellen

Kalender

June 2012
M T W T F S S
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  
<< < > >>
Erstellen Sie einen Blog auf OverBlog - Kontakt - Nutzungsbedingungen - Werbung - Missbrauch melden - Impressum